Staatlich anerkannte Podologin & Heilpraktikerin für Podologie
Zwei Qualifikationen — eine staatlich geregelte Ausbildung und eine zusätzliche Heilkunde-Erlaubnis — bedeuten für Sie: schonend, fundiert und im rechtlich vollen Umfang behandelt.
Was ist Podologie?
Podologie ist die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß. Im Unterschied zur kosmetischen Fußpflege darf eine staatlich anerkannte Podologin auch krankhafte Veränderungen behandeln — bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder neurologischen Erkrankungen.
Die Ausbildung ist im Podologengesetz (PodG) geregelt: dreijährige Vollzeitausbildung mit Staatsexamen.
Damit zählt die Podologie zu den Gesundheitsfachberufen — auf einer Stufe mit Physio- und Ergotherapie.
Heilpraktikerin für Podologie
Die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis erweitert den rechtlichen Rahmen über die reine Podologie hinaus: Behandlungen, die sonst nur ärztlich oder von vollumfänglichen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen, sind im Bereich der Podologie eigenständig möglich.
Konkret: ich darf u.a. eine eigenständige Befunderhebung machen, lokale Anästhetika anwenden und Wunden behandeln — alles streng innerhalb des Fachgebiets.
Für eine Behandlung im Rahmen der sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ist keine ärztliche Überweisung nötig. Rechnungen können bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden; gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten nur in Einzelfällen anteilig.
Mit Brief und Siegel


Zertifikate
- Podologin (staatlich anerkannt)
- Bundesweit gültig
- Heilpraktikerin für Podologie
- Anerkannt in Rheinland-Pfalz, 22.03.2022
- Prüfungsdatum HP für Podologie
- 02.09.2017
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