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Qualifikation

Staatlich anerkannte Podologin & Heilpraktikerin für Podologie

Zwei Qualifikationen — eine staatlich geregelte Ausbildung und eine zusätzliche Heilkunde-Erlaubnis — bedeuten für Sie: schonend, fundiert und im rechtlich vollen Umfang behandelt.

Podologie

Was ist Podologie?

Podologie ist die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß. Im Unterschied zur kosmetischen Fußpflege darf eine staatlich anerkannte Podologin auch krankhafte Veränderungen behandeln — bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder neurologischen Erkrankungen.

Die Ausbildung ist im Podologengesetz (PodG) geregelt: dreijährige Vollzeitausbildung mit Staatsexamen.

Damit zählt die Podologie zu den Gesundheitsfachberufen — auf einer Stufe mit Physio- und Ergotherapie.

Heilpraktiker

Heilpraktikerin für Podologie

Die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis erweitert den rechtlichen Rahmen über die reine Podologie hinaus: Behandlungen, die sonst nur ärztlich oder von vollumfänglichen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen, sind im Bereich der Podologie eigenständig möglich.

Konkret: ich darf u.a. eine eigenständige Befunderhebung machen, lokale Anästhetika anwenden und Wunden behandeln — alles streng innerhalb des Fachgebiets.

Für eine Behandlung im Rahmen der sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ist keine ärztliche Überweisung nötig. Rechnungen können bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden; gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten nur in Einzelfällen anteilig.

Urkunden

Mit Brief und Siegel

Staatliche Urkunde Podologin — Annette Yilmaz
Urkunde über die staatliche Anerkennung als Podologin.
Urkunde Heilpraktikerin für Podologie — Annette Yilmaz
Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Podologie.

Zertifikate

Podologin (staatlich anerkannt)
Bundesweit gültig
Heilpraktikerin für Podologie
Anerkannt in Rheinland-Pfalz, 22.03.2022
Prüfungsdatum HP für Podologie
02.09.2017

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